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Gesetzesänderungen für Mietsektor

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Auf dem Vermietungssektor wollen neue Normativen für mehr Bewegung auf dem Markt sorgen

Auf dem Vermietungssektor wollen neue Normativen für mehr Bewegung auf dem Markt sorgen

Die Regierung hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der den Vermietungssektor tangiert. Damit wollen die Politiker den Wohnungsmietmarkt dynamisieren und an europäische Verhältnisse anpassen. Man hofft, dass mehr Wohnungen demnächst gemietet bzw. vermietet werden. Der Entwurf, der noch verabschiedet werden muss, enthält die folgenden wichtigen Änderungen

Maßnahmen gegen säumige Mieter: Die Mieter, die mit ihrer Miete im Rückstand sind und nicht innerhalb von 10 Tagen zahlen, droht die Räumung. Bisher ließ man ihnen einen Monat bis zur Zahlung Zeit. Wenn der Mieter nicht auf die Aufforderung zu zahlen sowie auf andere Klagen eingeht, wird der Vertrag ungültig und die Räumungsklage wird eingeleitet.

Eigentumsregister: Wenn eine Wohnung verkauft wird, ist der Käufer nur noch verpflichtet, den Mietvertrag mit dem Mieter aufrechtzuerhalten, wenn der Vertrag im Eigentumsregister eingeschrieben wurde.

Zurückfordern von Wohnungen wegen Eigenbedarf: Der Eigentümer kann die Wohnung ohne vorherige Ankündigung im Mietvertrag fünf Jahre nach Unterschrift immer dann, wenn er die Wohnung für seine Familie oder seinen Partner zum Beispiel im Fall der Scheidung oder Auflösung benötigt, zurückfordern.

Aktualisierung des Mietbetrages: Der Wohnungseigentümer kann mit seinem Mieter die Form für die Anpassung der Miete festlegen. Und zwar dahingehend, dass der  IPC nicht der einzige Wert zu sein braucht auf den man sich bei Mieterhöhungen bezieht.


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